Reiterhof Lünzen FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Aufenthalt, Reiten und Reiterferien
UNTERBRINGUNG, REITBETRIEB ALLGEMEIN
Wir bieten sieben Ferienwohnungen unterschiedlicher Größe für bis zu fünf Personen: Ferienwohnungen.
Wasser, Strom und Heizung sind im Übernachtungspreis enthalten. Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher und Toilettenartikel sind nicht enthalten und müssen mitgebracht oder – soweit angeboten und bestätigt – als Wäschepaket hinzugebucht werden.
Müll, Zeitungen und Flaschen sind während des Aufenthalts selbst zu entsorgen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung einschließlich Küche oder Küchenzeile ohne Müll und Abwasch zu übergeben. Reinigungsgeräte stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Verursachte Schäden oder zu Bruch gegangene Gegenstände sind unverzüglich zu melden.
Die Ferienwohnung ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
Wir verfügen über drei Doppelzimmer – alle mit Dusche/WC, TV und Balkon: Einzel- und Doppelzimmer.
Die Zimmer können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden.
Die Zimmer sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
Für reine Unterkunftsbuchungen und Leistungen des allgemeinen Reitbetriebs ist eine Kartenzahlung nicht möglich. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar. Für spezielle Angebote gelten die jeweils bereitgestellten besonderen Zahlungsbedingungen.
Soweit nichts anderes vereinbart oder in der Buchungsbestätigung angegeben ist, erfolgt die Bezahlung bei reinen Unterkunftsbuchungen und Leistungen des allgemeinen Reitbetriebs am Anreise- oder Leistungstag in bar. Bei Buchungen über externe Buchungsportale und bei speziellen Angeboten können abweichende Zahlungsbedingungen gelten.
Nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit können Erwachsene sowie Kinder ab 9 Jahren bei uns im Gelände in der Gruppe reiten.
Während der Ferienzeiten:
- Montag bis Freitag ab 14:30 Uhr
- Samstag ab 14:00 Uhr
Außerhalb der Ferienzeiten:
- Dienstag und Donnerstag ab 14:30 Uhr
- Samstag nur auf Anfrage
Reiten im Gelände in der Gruppe:
- Anfänger:innen: 30,00 EUR pro Person/Stunde
- Fortgeschrittene: 25,00 EUR pro Person/Stunde
Hausgäste erhalten einen Rabatt in Höhe von 5,00 EUR pro Person/Stunde.
Körpergewicht und Körpergröße dürfen grundsätzlich 80 kg beziehungsweise 1,85 m nicht überschreiten; eine individuelle Einzelfallprüfung bleibt möglich. Reiten ist nur mit Reithelm nach einer aktuell gültigen oder anerkannten Sicherheitsnorm sowie mit festem Schuhwerk gestattet. Die Teilnahme setzt ausreichende körperliche Fitness, Beweglichkeit und einen sicheren Gleichgewichtssinn voraus.
Die Teilnahme am Reitsport ist mit den hierfür typischen Risiken verbunden. Wir empfehlen daher, den eigenen privaten Unfallversicherungsschutz zu prüfen. Der Reiterhof Lünzen unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.
Ja. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für reine Unterkunftsbuchungen und den allgemeinen Reitbetrieb finden Sie unter AGB.
Für Reiterferien, Reiterwochenenden, Wanderreiten und andere spezielle Angebote gelten die jeweils im Reservierungs-, Anmelde- oder Buchungsprozess bereitgestellten besonderen Bedingungen und Unterlagen.
REITERFERIEN – ALLGEMEIN
Sie können sich unverbindlich auf unsere Warteliste setzen lassen. Ein Wartelisteneintrag stellt weder eine Reservierung noch eine Buchung dar und begründet keinen Anspruch auf einen frei werdenden Platz oder eine bestimmte Vergabereihenfolge. Wird ein geeigneter Platz frei, können wir die eingetragenen Interessent:innen kontaktieren.
Bei den siebentägigen Reiterferien erfolgt der Check-in am Anreisetag regelmäßig zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. Das Ferienprogramm beginnt regelmäßig um 14:30 Uhr.
Bei den drei- und viertägigen Reiterferien-Wochenenden erfolgt der Check-in je nach Termin regelmäßig zwischen 14:00 und 16:00 Uhr.
Der Check-out erfolgt am Abreisetag regelmäßig um 11:30 Uhr. Die konkreten Zeiten ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung.
Eine Abholung vom Bahnhof Rotenburg (Wümme) oder Schneverdingen ist nach vorheriger Abstimmung möglich, soweit sie von uns organisatorisch bestätigt wurde.
Viele Teilnehmer:innen reisen ohne ihre Eltern an und werden während des Ferienprogramms von uns betreut. Häufig nehmen Kinder auch gemeinsam mit einer Freundin, einem Freund oder mit Geschwistern teil.
Die Unterbringung erfolgt in gemütlich eingerichteten Drei-, Vier- oder Sechsbettzimmern. Zimmerwünsche, beispielsweise die gemeinsame Unterbringung mit einer Freundin oder mit Geschwistern, können bei der Anmeldung angegeben werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerzuteilung besteht jedoch nicht. Eine Unterbringung in Einzelzimmern ist im Rahmen der Reiterferien nicht vorgesehen.
Unsere Mehrbettzimmer verfügen über drei bis sechs Betten. Alle Zimmer sind mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet; ein Zimmer verfügt zusätzlich über eine separate Waschgelegenheit.
Dies kann nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Bestätigung möglich sein. Da die Reiterferien nur als vollständiges Ferienprogramm angeboten werden, ermäßigt sich der Preis hierdurch nicht.
Nein. Die Reiterferien für Kinder und Jugendliche sind ausschließlich als vollständiges Ferienprogramm einschließlich Unterbringung, Vollpension, Geländereiten und Betreuung im Rahmen des Ferienprogramms buchbar.
Nein. Tagesangebote sind im Rahmen der Reiterferien nicht buchbar. Unabhängig davon können Erwachsene und Kinder ab 9 Jahren nach vorheriger Absprache, Verfügbarkeit und bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen einzelne Reitangebote im Gelände anfragen.
Je nach Termin und Zimmerbelegung ist die Teilnehmerzahl auf maximal 25 oder 26 Kinder und Jugendliche begrenzt.
Unser Reiterferienprogramm ist für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 16 Jahren vorgesehen.
Erforderlich sind mindestens 50 Reitstunden im Sattel in den Gangarten Schritt, Trab und Galopp. Die Teilnehmer:innen müssen im Gelände selbstständig und ohne Führungsleine reiten können.
Zusätzlich sind ausreichende körperliche Fitness, Beweglichkeit und ein sicherer Gleichgewichtssinn erforderlich. Körpergröße und Körpergewicht dürfen in der Regel 1,85 m beziehungsweise 80 kg nicht überschreiten.
Ja. Mitzubringen sind ein Bett- und Kopfkissenbezug, ein Laken, zwei bis drei Handtücher sowie ein Badetuch.
Bitte insbesondere mitbringen:
- einen gut sitzenden Reithelm nach einer aktuell gültigen oder anerkannten Sicherheitsnorm
- festes Schuhwerk, beispielsweise Reitstiefel, Reitschuhe mit Chaps oder geeignete Gummistiefel
- zwei Reithosen oder bequeme, eng anliegende Hosen ohne Innennaht, beispielsweise Leggings
- Reithandschuhe
- eine Sicherheitsweste oder einen Sturzprotektor, soweit vorhanden
- Regenkleidung und sonstige jahreszeitlich geeignete Kleidung
- Hausschuhe
- Waschzeug und Hygieneartikel
- je nach Jahreszeit Badesachen und Sonnenschutz
Fahrradhelme, Turnschuhe und sonstiges ungeeignetes Schuhwerk sind für die Geländeritte nicht ausreichend. Gegenstände, die verwechselt werden können, insbesondere Reithelm und Reitstiefel, sollten mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet werden. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Packliste des Reiterhofs Lünzen.
Die Teilnehmer:innen sind über den Reiterhof unter der Telefonnummer +49 (0) 5193 4378 täglich regelmäßig in der Zeit von 20:00 bis 20:30 Uhr erreichbar.
Nein. Jedes Pferd verfügt über eigenes, fest zugeordnetes Putzzeug. Sattel und Trense werden ebenfalls vom Reiterhof bereitgestellt.
Nein. Es darf ausschließlich das dem jeweiligen Pferd zugeordnete Putzzeug des Reiterhofs Lünzen verwendet werden.
Nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsbestätigung ist dies außerhalb der Ferienzeiten für Gruppen mit bis zu 26 Kindern möglich.
Aus Sicherheitsgründen, zum Schutz der Privatsphäre und zur Aufrechterhaltung des Miteinanders werden Smartphones während der Reiterferien in einer Handybox aufbewahrt. Auf die Handybox haben die Teilnehmer:innen täglich regelmäßig in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr Zugriff.
REITERHOF – UNSERE PFERDE
Auf unserem Reiterhof gibt es Haflinger und Tinker. Für kleinere Kinder haben wir außerdem zwei Ponys.
Unser Marco Polo.
Wir trennen uns nur ungern von unseren Pferden. Dennoch kann es im laufenden Reitbetrieb erforderlich sein, ein Pferd abzugeben oder ein neues Pferd anzuschaffen. Dabei bemühen wir uns, für ausscheidende Pferde ein geeignetes Zuhause zu finden, in dem sie gut versorgt werden und gegebenenfalls ihren Ruhestand genießen können.
Ja. Nach vorheriger Vereinbarung können Kinder und Jugendliche aus der näheren Umgebung eine Pflegschaft für eines unserer Pferde übernehmen. Wer ein Pflegepferd hat, kann regelmäßig Zeit mit dem zugeordneten Pferd verbringen, beispielsweise zum Reiten, Putzen oder Füttern.
Die Pferdepflegschaft wird für ein Jahr vereinbart. Die Kosten betragen derzeit 60,00 EUR pro Monat.
Voraussetzungen für die Übernahme einer Pflegschaft:
- Die Reiter:innen kommen aus der näheren Umgebung.
- Schritt, Trab und Galopp werden sicher beherrscht.
- Putzen, Satteln und Trensen werden selbstständig übernommen.
REITERFERIEN – REITEN
Eine verbindliche Vorauswahl eines bestimmten Pferdes ist nicht möglich. Die Zuteilung erfolgt am Anreisetag insbesondere nach Reiterfahrung, Eignung, Sicherheit, Tierwohl und Verfügbarkeit. Wünsche und Erfahrungen aus früheren Aufenthalten können berücksichtigt werden; ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht jedoch nicht.
Nein. Die Ausritte finden ausschließlich in der Gruppe und unter Anleitung und Begleitung des Reiterhofs Lünzen statt.
Die Gruppeneinteilung kann nach Reiterfahrung, Sicherheit, Gruppenzusammensetzung und organisatorischen Erfordernissen erfolgen. Unabhängig von der späteren Gruppeneinteilung müssen sämtliche Teilnehmer:innen die allgemeinen Mindestvoraussetzungen erfüllen: mindestens 50 Reitstunden im Sattel in Schritt, Trab und Galopp sowie selbstständiges Reiten im Gelände ohne Führungsleine.
Eine Teilnahme ohne diese Mindestvoraussetzungen ist nicht möglich.
Eine ausdrücklich angeleitete Aktivität am oder im See kann möglich sein, wenn Wetter, Wasserverhältnisse, Wochenplanung, Gruppenzusammensetzung, Sicherheit, Tierwohl und die Eignung der eingesetzten Pferde dies zulassen. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Kind ohne Sattel sicher in Schritt, Trab und Galopp reiten kann.
Ob und in welcher Form eine solche Aktivität stattfindet, entscheidet ausschließlich das verantwortliche Team des Reiterhofs. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Grundsätzlich nein. Eine Ausnahme kann nur im Rahmen einer ausdrücklich angeleiteten besonderen Aktivität, beispielsweise am See, und unter unmittelbarer Aufsicht zugelassen werden. Maßgeblich sind stets Sicherheit und Tierwohl.
Persönliche Fotos können nach vorheriger Freigabe durch die Betreuungspersonen gemacht werden, soweit die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird und die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer:innen beachtet werden. Fotos oder Videos anderer Personen dürfen nicht ohne deren beziehungsweise der erforderlichen Zustimmung der Personensorgeberechtigten veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Voltigieren kann Bestandteil des Ferienprogramms sein, soweit Wochenplanung, Wetter, Sicherheit, Tierwohl und die Verfügbarkeit eines geeigneten Pferdes dies zulassen. Ein Anspruch auf die Durchführung besteht nicht.
Nein. Springunterricht wird bei uns nicht angeboten.
Nein. Ein Putzwettbewerb kann durchgeführt werden, soweit Zeitplan, Gruppenzusammensetzung und organisatorische Umstände dies zulassen.
Mögliche Programmpunkte sind beispielsweise Disco, Reiterspiele, Hofrallye, Schnitzeljagd, Spieleabende, Nachtwanderungen und Lagerfeuer. Welche Aktivitäten tatsächlich stattfinden, richtet sich insbesondere nach dem gebuchten Angebot, dem Interesse und der Zusammensetzung der Gruppe, dem Wetter, der Sicherheit, dem Tierwohl und den organisatorischen Möglichkeiten.

























