Reiterhof & Ferienhof Lünzen · Inhaber: Manfred Glüß
TEILNAHME-/VERTRAGSBEDINGUNGEN
für Reiterferien von 9 bis 16 Jahre
Stand: 30.09.2023 (PDF)
- VERTRAGSABSCHLUSS: Der Vertrag – die verbindliche Buchung – kommt erst durch separate Bestätigung (Buchungsbestätigung) durch den Reiterhof Lünzen zustande. Der Reiterhof Lünzen behält sich das Recht vor, den gebuchten Termin spätestens zum Anmeldeschluss, z. B. wegen zu geringer Beteiligung, abzusagen.
- STORNIERUNG: Ein kostenfreier Vertragsrücktritt ist nur bis 6 Wochen vor dem Anreisetag möglich. Wenn der gebuchte Zeitraum danach nicht nachbesetzt werden kann, ist der gesamte Preis zur Zahlung fällig. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung bzw. Teilerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNG: Die Bezahlung erfolgt am Anreisetag in bar. Kartenzahlungen sind nicht möglich!
- LEISTUNGEN: Für die Programmleistungen sind grundsätzlich die Angaben unter www.reiterhof-luenzen.de maßgeblich. Die in Prospekten/Flyern oder im Internet aufgeführten Aktivitäten sind nur als Beispiel anzusehen. Die tatsächliche Durchführung hängt u. a. vom Interesse der Teilnehmer*innen und den jeweiligen Wetterverhältnissen ab. Der Check-in (Anreisetag) ist in der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr. Das Ferienprogramm beginnt um 14.30 Uhr (u. a. Pferdeeinteilung, Einweisung in die Hofregeln, erster gemeinsamer Ausritt) und endet am Abreisetag um 11.30 Uhr. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern, die Verpflegung zu festgelegten Zeiten. Eine vegane Verpflegung ist nicht möglich. Getränke stehen durchgängig im Aufenthaltsraum zur Verfügung. Telefonisch erreichbar sind die Teilnehmer*innen in der Zeit von 20.00 bis 20.30 Uhr, Telefon: 05193-4378.
- TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN: Teilnahmeberechtigt sind Kinder/Jugendliche im Alter von 9–16 Jahren, die frei von ansteckenden Krankheiten sind und über die notwendige Reiterfahrung verfügen, d. h., die sicher und allein (ohne Führungsleine) im Gelände reiten können. Reiterfahrung: mindestens 50 Reitstunden im Sattel mit den Gangarten Schritt, Trab & Galopp! Zum Wohle aller Beteiligten sowie unserer Tiere ist den Anordnungen der Betreuer*innen Folge zu leisten. Mitzubringen sind: die Krankenversicherungskarte sowie eine Kopie des Impfausweises. Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sind benötigte Medikamente und entsprechende Dokumente (z. B. Allergieausweis) mitzubringen. Weiterhin mitzubringen sind: 1 Reitkappe, festes Schuhwerk (Reitstiefel oder Reitschuhe mit Chaps, alternativ: Gummistiefel), 1 Bett-/Kopfkissenbezug und Laken, zwei Reithosen oder bequeme, eng anliegende Hosen ohne Innennaht (z. B. Leggings), 2–3 Handtücher und ein Badetuch, Hausschuhe, Waschzeug sowie je nach Jahreszeit Regensachen bzw. Badesachen.
- HAUSORDNUNG: Mit den Haus-, Hof- und Stallregeln werden alle Teilnehmer*innen am Anreisetag vertraut gemacht. Für ein friedliches Miteinander, wie auch zum Gelingen einer erfolgreichen/sicheren Ferienwoche, sind diese Regeln von allen Ferienkindern verpflichtend einzuhalten. Bei wiederholter Nichteinhaltung der Haus-, Hof- und Stallregeln ist der Reiterhof Lünzen berechtigt, Teilnehmer*innen auf deren Kosten nach Hause zu schicken.
- SMARTPHONES: Aus Sicherheitsgründen, zum Schutz der Privatsphäre und Aufrechterhaltung des Miteinander haben wir eine Handybox, auf diese haben die Teilnehmer*innen täglich in der Zeit von 19.00 – 20.00 Uhr Zugriff.
- KRANKHEIT/UNFALL: Wir weisen darauf hin, dass wir die Teilnehmer*innen von einem Arzt behandeln lassen, wenn wir dies für erforderlich halten. Über die Art der Behandlung, z. B. Medikamente, Injektionen, Infusionen etc. entscheidet der behandelnde Arzt, dieser ist somit berechtigt, sämtliche medizinisch notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit dieser Regelung.
- HAFTUNG: Die Teilnehmer*innen nehmen auf eigene Gefahr an den Reiterferien teil. Der Reiterhof Lünzen haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden. Für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen haftet der Reiterhof Lünzen nicht. Für alle durch die Teilnehmer*innen schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden haften die Personensorgeberechtigten.
- REITEN: Reiten ist nur mit sturzfesten und geprüften (DIN EN 1384) Reitkappen, festem Schuhwerk, einem Körpergewicht bis zu maximal 80 kg und einer Körpergröße von maximal 2 Meter gestattet. Für die Pferde darf nur das Putzzeug des Reiterhof Lünzen genutzt werden.
- NEBENABREDEN: Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern – vgl. Punkt d) – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiterhof Lünzen.